Nach ausführlicher Hals-Nasen-Ohrenärztlicher Untersuchung und Diagnostik sowie individueller Beratung über die Notwendigkeit einer Hörhilfe erhalten Sie von Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt eine sog. Hörgeräte-Verordnung.
Sie können damit zu einem Akustiker-Fachbetrieb Ihrer Wahl gehen und sich, nach entsprechender Beratung, ein passendes Hörsystem ohne (Kosten werden voll von den gesetzlichen Kassen übernommen) oder mit finanziellem Eigenanteil auswählen.
Direktversorgung
Sie haben aber auch die Möglichkeit, den sog. direkten Versorgungsweg zu wählen, bei dem nach den Vorgaben Ihres HNO-Arztes von den Spezialisten der Firma Sanomed in Hamburg eine Hörhilfe individuell aber unverbindlich für Sie gefertigt wird. Dabei haben Sie die Wahl zwischen volldigitalen Im-Ohr- und Hinter-Ohr-Geräten mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen, ebenfalls ohne oder mit finanziellem Eigenanteil.
Innerhalb einer Probezeit können Sie das Gerät, falls es nicht Ihren Erwartungen entspricht, zurückgeben ohne dass Ihnen oder Ihrer Kasse Anpass-, Material- oder Abbruchpauschalen berechnet werden. Ihr Arzt erhält für seine Leistung im Zusammenhang mit der Anpassung des Gerätes ein mit den Krankenkassen vereinbartes Honorar.
Unser Hörsinn ist der differenzierteste aller fünf Sinne und 24 Stunden am Tag im Einsatz. Er vorsorgt unser Gehirn mit einer Reihe wichtiger Informationen. weiter...