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Hörschäden durch Freizeitlärm
09.07.2007

Freizeitlärm kann schon bei jungen Menschen gravierende Innenohrschäden verursachen. Diese können im Hörtest bereits nachgewiesen werden, bevor die betroffenen Personen subjektiv etwas von ihrer Schwerhörigkeit bemerken. Dies hat kürzlich eine Studie der Phoniatrischen und Pädaudiologischen Abteilung am Universitäts-klinikum Erlangen belegen können. "Es erstaunte uns, dass Innenohrschäden bereits dann zu erkennen waren, wenn einmal im Monat eine Diskothek besucht wurde", so Prof. Rosanowski.
Der Experte fordert nun, den Lärmpegel in Diskotheken generell zu reduzieren. Entsprechend der EU-Richtlinie von 2006, die besagt, dass der Schallpegel am Arbeitsplatz nicht über 80 dB liegen darf, müsse der Grenzwert auch in Discos eingehalten werden.
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